Sprache: Deutsch / Russisch


Olga Wolf ist eine staatlich geprüfte, durch den Vizepräsidenten des Landgerichts Meiningen (Thüringen) allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die russische Sprache (zugelassen für Notare und Gerichte im Freistaat Thüringen).

An der Staatlichen Universität Charkow in der Ukraine hat sie Germanistik studiert, hat ihren Abschluss als Diplom-Philologe, Lehrerin für deutsche Sprache und Literatur. In Deutschland hat sie eine staatliche Prüfung als Übersetzerin für die russische Sprache an der Sächsischen Bildungsagentur in Leipzig abgelegt und ein Zertifikat als staatlich geprüfte Übersetzerin für die russische Sprache erhalten.

Als beeidigte Dolmetscherin helfe ich Ihnen gerne bei behördlichen Angelegenheiten, sorge ich gern für die Kommunikation mit Ihren Geschäftspartnern.

Als ermächtigte Übersetzerin bin ich berechtigt Übersetzungen von Urkunden zu beglaubigen, wie z. B.:

- Übersetzungen von Personenstandurkunden:

- Geburts-, Heirats-, Scheidungs-, Sterbeurkunden usw.

- Dokumente: Schul-, Abschlusszeugnisse, Diplome, Zertifikate, Gerichtsbeschlüsse usw.

- Verträge, Handelsregisterauszüge, notarielle Urkunden usw.



Des Weiteren biete ich Übersetzungen in den Bereichen:

- Rechtswesen/ Dokumente/Verträge;

- Sozialwissenschaften/Politik/Verwaltung;

- Medizin/Naturwissenschaften/Pharma/Kosmetik;

- Kultur/Literatur/Touristik;

- Allgemeine Briefe/Bewerbungen/Bedienungsanleitungen.



Ich biete Ihnen: fachliche Kompetenz, absolute Termintreue, Zuverlässigkeit.




So einfach funktioniert die Übersetzung:

Sie übermitteln Ihren Text via Email,oder Ihre Unterlagen per Post an mich schicken; Sie erhalten umgehend einen Kostenvoranschlag. Wenn Sie mit dem Preis einverstanden sind, wird Ihr Auftrag bearbeitet,

die Fristen sind minimal. Die fertigen Übersetzungen werden an Sie zurückgeschickt: Texte und Verträge via Email, beglaubigte Urkundenübersetzungen per Post (auch ins Ausland, dadurch verlängern sich die Fristen, bis Sie die Unterlagen bekommen).

Die beglaubigten Urkundenübersetzungen:
werden nach ISO-Transliterationsnorm 9:1995 angefertigt, dabei brauche ich auch die Schreibweise Ihrer Personennamen laut Reisepass;
werden immer min. 2 Exemplare angefertigt, wenn Sie mehr benötigen, weisen Sie bitte darauf hin;


die beglaubigten Urkundenübersetzungen sind auf dem ganzen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig;
für die Urkundenübersetzungen werden Festpreise pro Dokument angeboten;
Versandkosten trägt der Kunde;
nach Ihrem Wunsch kann ich Ihre übersetzten Unterlagen an die Ämter in Deutschland verschicken.

Preise und Bezahlung:

Für die Übersetzungen gibt es keine offiziellen Preisempfehlungen und auch der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer darf aus kartelltechnischen Gründen keine Honorarempfehlungen abgeben.
Die Preise für die Übersetzungen werden individuell vereinbart.
Die Preisspanne von Textübersetzungen beträgt 1,00 – 1,50 pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leer- und Satzzeichen).
Es gibt keine Wochenend- und Feiertagszuschläge.
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung (Vorkasse) auf das Konto.